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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

 

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von

G-FiLmS durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. 

1.2 Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. der Annahme des Angebots von G-FiLmS durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Video-/Bildmaterials. 

1.3 Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass G-FiLmS diese schriftlich anerkennt.​

2. Auftragsproduktionen/Nachbesserung

​2.1 G-FiLmS ist berechtigt, in Absprache mit dem Kunden diesem Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, in Rechnung zu stellen. Soweit die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter erforderlich sein sollte, versichert G-FiLmS dies mit dem Kunden abzusprechen. 

2.2 Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch G-FiLmS ausgewählt.
Wünsche des Kunden werden durch G-FiLmS soweit technisch umsetzbar bestmöglich berücksichtigt. 

2.3 Sind G-FiLmS innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen bzw. des Produktes keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Der Anspruch auf Nachbesserung setzt voraus, dass der Fehler reproduzierbar oder durch maschinell erzeugte Ausgaben darstellbar ist. Der Vertragspartner hat den Fehler im Zusammenhang mit den ausgelieferten Video-/Bildmaterials unverzüglich schriftlich in nachvollziehbarer Weise zu melden.

3. Überlassenes Video-/Bildmaterial (analog und digital)

3.1 Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Video-/Bildmaterial.

3.2 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von G-FiLmS gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff. 5, 6 Urheberrechtsgesetz handelt. 

3.3 Das überlassene Video-/Bildmaterial bleibt Eigentum von G-FiLmS, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. 

3.4 Der Kunde hat das Video-/Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu privaten Zwecken weitergeben. 

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4. Haftung/Genehmigung (u. a. Drohne)

 

4.1 G-FiLmS übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das video-/fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

4.2 Für die Einholung gegebenenfalls erforderlicher Genehmigungen im Zusammenhang mit der Nutzung einer gegebenenfalls gebuchten Drohne und deren Aufnahmen ist der Kunde zuständig. G-FiLmS versichert einen dahingehenden Hinweis zu erteilen und gegebenenfalls erforderlichen Mitwirkungshandlungen nachzukommen. Bei Fehlen einer erforderlichen Genehmigung, oder bei Untersagung des Einsatzes der Drohne mangels geforderter Genehmigung und können aus diesem Grund keine Luftaufnahmen zur Verfügung gestellt werden, sind die vereinbarten Vergütungen/Aufpreise für den Einsatz der Drohne durch den Kunden weiterhin zu tragen. Der Einsatz wird vereinbarungsgemäß in Rechnung gestellt.

4.3 G-FiLmS filmt und arbeitet grundsätzlich mit der höchstmöglichen/vertraglich vereinbarten Qualität. Das Endergebnis des Film-/Bildmaterials ist allerdings abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, dass heißt der vom Auftraggeber vorgegebenen Lokationen/Räumlichkeiten/Säle etc.. Realisierte Film-/Bildaufnahmen von G-FiLmS, welche aufgrund von unzureichender Beleuchtung oder anderer unzureichender Gegebenheiten vor Ort qualitativ eingeschränkt sind, sind von der Haftung ausgeschlossen.

4.4 Die Haftung von G-FiLmS ist auf nachweislich grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

 

5. Honorare

 

5.1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Dieses richtet sich nach dem jeweils gewählten Paket. Diese sind auf der Webseite www.g-films.de ersichtlich. Über die Paketpreise hinausgehende Aufpreise werden vereinbarungsgemäß auf der Rechnung bzw. dem Angebot ausgewiesen.

5.2 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen wie z.B. Reisekosten, erforderliche Spesen etc. sind im Honorar bereits mitinbegriffen. 

5.3 Zur Abdeckung der erforderlichen Auslagen ist 3 Monate vor Hochzeitstermin die Hälfte (50 %) des vereinbarten Gesamthonorars, wie in der Rechnung ausgewiesen, zur Zahlung fällig. Das entsprechende Geschäftskonto ist den jeweiligen Rechnungen zu entnehmen. Der Resthonoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahmen/des Videos fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig.

 

6. Geheimhaltung

 

6.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Geschäftsverbindung zugänglich werdenden Informationen und Daten, die als vertraulich bezeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände als vertraulich, insbesondere als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Mitarbeiter sowie eingeschaltete Dritte sind in diesem Sinne zu verpflichten.

6.2 Darüber hinaus sichert der Vertragspartner Vertraulichkeit über den Inhalt des jeweiligen Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

7. Rücktritt/Kündigung

7.1 Bei Vertragsrücktritt und Kündigung trägt der Auftraggeber die Kosten für den Verdienstausfall. Hierzu wird die geleistete Anzahlung herangezogen und verbleibt zu diesem Zweck bei G-FiLmS. 

7.2 Eine zusätzliche Zahlungspflicht ist nach folgender Staffelung fällig:

  • Rücktritt bis 3 Monate vor Leistungsbeginn: 65%   (des noch ausstehenden Restbetrages)

  • Rücktritt bis 2 Monate vor Leistungsbeginn: 80%   (des noch ausstehenden Restbetrages)

  • Rücktritt bis 1 Monat vor Leistungsbeginn: 100% (des noch ausstehenden Restbetrages)

7.3 Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht G-FiLmS insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht gezahlt wird und trotz Aufforderung Leistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht beglichen wurden. 

8. Schlussbestimmungen/Allgemeines

 

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. 

8.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

8.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. 

8.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz von G-FiLmS in Kirchheim unter Teck.

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